Da betriebliche Altersversorgung im ersten Schritt ein arbeitsrechtliches Thema ist, sollte eine bAV-Beratung am Beginn immer folgende Fragen klären: Welche Rolle spielen Personalprozesse in der betrieblichen Altersversorgung? Wie steht es um Tarifverträge, um Sozialpartnermodelle und um die Mindestlohnthematik? – Was gilt es wirklich zu wissen, wenn Sie professionell zum Thema beraten wollen?
Unser Expert*innen-Team verfügt über hochqualifizierte Sachkenntnis und viel Praxiserfahrung und unterstützt Sie im Gespräch mit Ihren Mandant*innen bei der Einrichtung oder Modifizierung von Versorgungswerken. Dabei helfen wir Ihnen auch, mögliche Risiken aus bereits bestehenden bAV-Verträgen für alle Seiten richtig einzuschätzen. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Mandant*innen – damit Sie sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können.
Kontinuierliche Betreuung
Ihrer Mandant*innen.
Arbeitgeber*innengespräche
für die bestehende bzw. die
neu einzurichtende Versorgung mit
anwaltlicher Unterstützung durch
das Unternehmen oder unser Netzwerk.
Anpassung an die arbeits-, steuer-
und sozialrechtlichen Vorgaben
und deren aktuelle Rechtsprechung, z.B.
zum 15 %igen Arbeitgeber*innenzuschuss
bei Entgeltumwandlung von
bAV-Bestandsverträgen.
Unterstützung bei der Umsetzung
der neuen arbeitsrechtlichen
Regelung.
Ausschreibung der
Versorgungsträger.
Vorbereitung der
Arbeitnehmer*innen-
Gespräche.
Rechtssicherere
Personalprozesse.
Einbindung der
Steuerberater*innen
bzw. der
Lohnbuchhalter*innen.
Digitaler Service durch
Einrichtung eines
bAV CRM-Tools.
Das im Video aufgeführte Schreiben finden Sie hier zum Download.
Start – bAV ist im ersten Schritt Arbeitsrecht
1:35 – Übernahme oder Übertragung bei Arbeitgeberwechsel
2:20 – Erstellung einer Versorgungsordnung (VO)
3:05 – Ablauf aruna bAV-Service
4:58 – Anwaltsschreiben Nachforderung
6:40 – Zuschusspflicht bAV-Bestandsverträge
9:15 – Anpassung VO und sichere Personalprozesse
10:29 – Bestandsprüfung bAV-Verträge
11:45 – Zusammenfassung