Betriebliche Altersversorgung (bAV) – (noch) kein Erfolgsmodell

Den meisten Arbeitnehmern (m/w/d) ist bewusst, dass das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt. Die gesetzliche Rente allein wird kaum ausreichen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Private Altersvorsorge, am besten staatlich gefördert, ist damit unabdingbar.

Mit einem Anteil von 18,7 Prozent an allen Verträgen der Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds (Quelle: Geschäftsergebnisse 2019, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) spielt die bAV dabei eine eher untergeordnete Rolle. Zwar etabliert sich in zahlreichen Firmen die bAV als personalpolitisches Mitarbeitergewinnungs- und bindungsinstrument, doch der Anteil der Entgeltumwandlungen durch den Arbeitnehmer (m/w/d) steigt nicht wie erhofft. Dabei besteht seit 2002 ein gesetzlicher Anspruch darauf. Doch weshalb nehmen Arbeitnehmer (m/w/d) ihren Rechtsanspruch nicht wahr?

Dabei kommt dem Arbeitgeber eine besondere Rolle zu. Denn er ist immer noch die Top-Informationsquelle für Arbeitnehmer (m/w/d), wenn es um ein Angebot zur bAV geht. Doch eine Pflicht, proaktiv zu informieren, gibt es nicht. Der Arbeitnehmer (m/w/d) muss also selbst danach fragen. Dem Arbeitgeber kann man aber auch keinen wirklichen Vorwurf machen. Denn die bAV ist in Deutschland viel zu komplex. Vier unterschiedliche Zusagearten und fünf verschiedene Durchführungswege mit ihren jeweiligen Eigenarten in der Umsetzung von sicheren Personalprozessen sind einfach zu komplex. Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ist der Aufwand für die Verwaltung damit verständlicherweise zu hoch.

Wenn dann doch ein Angebot vom Arbeitgeber vorliegt, ist dies ua. wegen der unterschiedlichen Rentenfaktoren und (Beitrags-)Garantien und Überschüssen und… meist unverständlich. Manchmal ist das Angebot aufgrund der Abschluss- und Vertriebskosten auch nicht attraktiv genug.

Doch wie kann der Anteil an Entgeltumwandlungen zukünftig erhöht werden? Dafür müsste die Verbreitung der bAV in KMU’s verbessert werden. Arbeitgeber könnten sich auf externe Spezialisten, zBsp. Betriebswirte für bAV (FH), einlassen, die die Komplexität der bAV auf die Ziele und Wünsche des Unternehmens runterbrechen. Mit Sicherheit bringen die Spezialisten dann auch eine digitale Vertragsverwaltung für die bAV und alle damit verbunden Personalprozesse im Unternehmen mit. Auf jeden Fall informieren die Spezialisten von sich aus über Neuerungen, wie die Einführung des §100 EstG. Hierbei handelt es sich um eine Förderung von freiwilligen Arbeitgeberleistungen zur bAV. Davon profitieren dann auch Arbeitnehmer (m/w/d) und kümmern sich eher um ihre Altersvorsorge.

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